Piercing mit 16 Jahren? Piercingschmuck bei Jugendlichen
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Zahlreiche Teenager und Jugendliche hegen den großen Wunsch danach, ihren Körper mit einem Piercing zu verzieren. Allerdings können wohl die meisten von ihnen ihre Eltern kaum von dem Vorhaben begeistern – oft wird ihnen der beliebte Körperschmuck sogar strikt verboten.
Allerdings existieren durchaus bessere Wege, um mit dem Wunsch des Nachwuchses nach einem Piercing umzugehen. Eltern sollten sich vor allem umfassend über Piercings und die mit diesen verbundenen Gesetzen und Regelungen auseinandersetzen, bevor sie die Entscheidung treffen, ob sie ihren Kindern ein Piercing erlauben oder verbieten.
Die Jugend: Natürliches Austesten der eigenen Grenzen
Es ist ganz natürlich, dass Heranwachsende, egal, ob Jungen oder Mädchen, den Reiz verspüren, ihre Grenzen zu erproben und so weit wie möglich auszureizen. So wird mit den Eltern zum Beispiel regelmäßig um neue Zeiten verhandelt, zu denen sie zuhause sein müssen, oder auch über einen gewöhnungsbedürftigen Kleidungsstil. Es gehört demnach nahezu zu einem Alltag mit Teenagern, dass Streitigkeiten innerhalb der Familie über Wert- und Lebensvorstellungen ausbrechen.
Ein Piercing übt auf die Jugendlichen oft einen besonders großen Reiz aus, da es noch immer in gewissem Maße als Symbol für Rebellion und Unabhängigkeit steht. Sie können es daher kaum erwarten, sich endlich mit einem solchen Körperschmuck auszustatten.
Keine Vorgaben durch das Jugendschutzgesetz
Dabei kann jedoch nicht vernachlässigt werden, dass es sich bei dem Stechen eines Piercings stets um eine mutwillige Körperverletzung handelt. Das Jugendschutzgesetz in Deutschland enthält jedoch keine eindeutigen Regelungen dazu, ab welchem Alter Kinder beziehungsweise Jugendliche in diesem Zusammenhang eine freie Entscheidung treffen dürfen.
Allerdings zeichnen sich seriöse Piercing-Studios in jedem Fall dadurch aus, dass sie einen Eingriff nur dann vornehmen, wenn die Person eindeutig zustimmt. Sobald die Volljährigkeit erreicht ist, kann jeder Jugendliche natürlich vollkommen frei entscheiden, ob er sich ein Piercing stechen lassen möchte. Der korrekte rechtliche Weg erfolgt bei Teenagern unter 18 Jahren in der Regel jedoch immer über die Eltern. Durch ihre Erziehungsberechtigung liegt die Entscheidung daher bei ihnen, ob sie das Piercing für ihre Kinder erlauben oder nicht.
Kein Piercing unter 14 Jahren
Doch auch, wenn die Eltern zustimmen sollten, so stechen professionelle Piercer in der Regel keine Piercings bei Mädchen und Jungen, die jünger als 14 Jahre alt sind. Weisen die Piercing-Studios eine Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Piercing, kurz DGP, auf, werden sämtliche Eingriffe bei unter 14-jährigen ohnehin strikt abgelehnt.
Der Grund dafür besteht darin, dass angenommen wird, dass die Kinder in diesem jungen Alter noch nicht fähig sind, eine umfasste Einschätzung der Entscheidung inklusive der möglichen Konsequenzen vornehmen zu können. Der gleiche Grund ist ebenfalls dafür verantwortlich, dass diese noch nicht als strafmündig gelten.
Dass bei Kindern, die jünger als 14 Jahre alt sind, grundsätzlich kein Piercing gestochen wird, wird demnach mit dem Schutz ihrer Gesundheit begründet – selbst, wenn die Eltern ihr Einverständnis zu dem Piercing geben: Der Schutz der Gesundheit wird höher priorisiert als das Recht auf eine freie Persönlichkeitsentwicklung.
Alter zwischen 14 und 16 Jahren – Ist ein Piercing möglich?
Sobald das 14. Lebensjahr jedoch erreicht wird, können Jugendliche durchaus das Gespräch mit ihren Erziehungsberechtigten suchen und dabei herausfinden, ob diese offen für die Idee eines Piercings sind. Wichtig ist für die meisten Väter und Mütter dabei vor allem, an welcher Körperstelle das Piercing gestochen werden soll. Kleinere Nasenstecker oder Ohrstecker werden generell häufiger gutgeheißen als etwa Piercings im Intimbereich oder in der Zunge.
Geben die Eltern ihr Einverständnis für das Piercing, können sich Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren also grundsätzlich ein Piercing stechen lassen. Dann muss jedoch die Voraussetzung erfüllt werden, dass die Kinder von ihren Eltern in das Piercing-Studio begleitet werden und diese während des Eingriffs ebenfalls vor Ort bleiben. So besteht für den Piercer keinerlei Zweifel, ob die Eltern mit dem Piercing ihrer Kinder einverstanden sind und müssen keine rechtlichen Konsequenzen durch den vorgenommenen Eingriff befürchten.
Schriftliche Einverständniserklärung ab 16 Jahren
Jugendliche, die mindestens 16 Jahre alt sind, gelten zwar noch nicht als volljährig, allerdings können sie sich in vielen Bereichen ihres Lebens bereits über größere Freiheiten freuen. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass mehr Raum für die geistige Entwicklung der Jugendlichen geschaffen werden soll.
Auswirkungen zeigt dies auch auf die Regelungen hinsichtlich eines Piercings: Die meisten Piercing-Studios fordern so von 16- und 17-jährigen lediglich eine schriftliche Einverständniserklärung für das Stechen des Piercings, die von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben wurde. Daneben wird in der Regel jedoch zum Abgleichen ebenfalls eine Ausweiskopie des Unterschreibenden verlangt.
Diesbezüglich ist es außerdem wichtig zu erwähnen, dass das Einverständnis von beiden Elternteilen gefordert wird, wenn der Piercer Mitglied in dem bereits erwähnten Berufsverband DGP ist – ausgenommen sind davon jedoch Alleinerziehende.
Sollte der Piercer jedoch an der elterlichen Zustimmung beziehungsweise ihrer Echtheit Zweifel hegen, steht ihm durchaus das Recht zu, das Stechen des Piercings abzulehnen. Eine Rechtfertigung muss er dabei nicht erbringen, denn die Entscheidung, ob er seine Kunden bedient, liegt ganz bei ihm selbst. Daher lassen sich ebenfalls Piercing-Studios finden, die bei Minderjährigen grundsätzlich keine Piercings stechen. Eine Ausnahme machen diese im Alter zwischen 16- und 18-Jahren jedoch in einigen Fällen, wenn die Eltern persönlich bei dem Eingriff anwesend sind.
Warum Eltern Piercings nicht rigoros verbieten sollten
Auch heute gibt es noch einige Eltern, die ein Piercing bei ihrem Nachwuchs grundsätzlich ablehnen. Diese lassen sich dann noch nicht einmal auf eine Diskussion um den gewünschten Körperschmuck ihres Kindes ein. Natürlich ist dies generell ihr gutes Recht, jedoch können dadurch auch nicht zu vernachlässigende negative Konsequenzen hervorgerufen werden.
Diese können zum Beispiel darin bestehen, dass sich die Kinder eigenständig nach einem unseriösen Piercing-Studio umsehen. Unglücklicherweise gibt es in der Branche durchaus auch schwarze Schafe, die Minderjährigen ein Piercing stechen, ohne dabei eine Einverständniserklärung der Eltern sehen zu wollen. Die Eltern haben dann zwar die Möglichkeit, gegen den Piercer rechtliche Schritte einzuleiten, allerdings wurde das Piercing dann bereits gestochen.
Nicht zu vernachlässigen ist auch, dass das Risiko für die Gesundheit der Kinder wesentlich höher ausfällt, wenn diese sich ihr Piercing heimlich in einem unseriösen Studio stechen lassen. Die Wahrscheinlichkeit ist dann schließlich hoch, dass auch die Hygiene bei diesen Dienstleistern nicht unbedingt gut ausfällt. Dadurch steigt die Gefahr, dass sich das Piercing nach dem Stechen entzündet.
Konstruktives Gespräch über Piercings führen
Die Familien sind selbst dafür verantwortlich, über das Thema Piercing in einen konstruktiven Dialog mit ihrem Nachwuchs zu treten, da das deutsche Jugendschutzgesetz keine eindeutigen Vorgaben dazu macht. Wichtig ist, dass die Eltern sich vollkommen sicher sind, dass die Entwicklung ihres Nachwuchses soweit fortgeschritten ist, dass sie die möglichen Konsequenzen des Piercings umfassend ein- und abschätzen können.
Ein wichtiger Punkt in dem Gespräch stellt dabei somit vor allem dar, dass unterschiedliche Entzündungen durch ein Piercing hervorgerufen werden können. Diese gehen dann zum Teil nicht nur mit starken Schmerzen einher, sondern eventuell auch mit noch schwerwiegenderen Folgen, wie beispielsweise einer Hepatitis-Infektion. Gesprochen werden sollte darüber hinaus jedoch auch über anderweitige mögliche Komplikationen im Zusammenhang mit dem Körperschmuck an speziellen Körperregionen, wie beispielsweise Augenverletzungen bei Lidpiercings, Narben an den Milchgängen durch Brustwarzen- bzw. Nippelpiercings, Sprachstörungen bei Zungenpiercings oder geschädigte Nerven durch Intimpiercings.
Sinnvoll ist es, dass Eltern ihr Kind darum bitten, eine sachliche Erklärung dazu zu liefern, weshalb sie einen so großen Wunsch nach einem Piercing verspüren. Außerdem sollten sie sich über die Stelle und die Größe des Piercings im Klaren sein. Im Rahmen eines solchen Gesprächs lassen sich dann in der Regel Kompromisse finden, mit denen beide Seiten zufrieden sind.